Tonnagesteuer
Die Tonnagesteuer ist speziell für die Schifffahrtsunternehmen eingeführte Gewinnermittlung, die 1999 zur Vereinheitlichung der Besteuerung von Schifffahrtsbetrieben in Europa in Kraft getreten ist. Die Höhe der Steuer wird pauschaliert festgestellt und ist damit nicht vom tatsächlichen Ergebnis der Gesellschaft oder der Höhe der Ausschüttungen abhängig. Sie richtet sich nach der Nettoraumzahl des Schiffes, die im Wesentlichen den Raumgehalt erfasst.
Die Vorteile der Tonnagesteuer liegen in der außerordentlich niedrigen Steuerbelastung:
Auf eine Kommanditbeteiligung in Höhe von EUR 100.000 fallen selbst beim Spitzensteuersatz in der Regel lediglich eine Steuerbelastung von ca. EUR 100 p.a. und dies unabhängig davon, in welcher Höhe Ausschüttungen vereinnahmt werden.
Eine weitere Besonderheit der Tonnagesteuer ist die Besteuerung bei der Veräußerung des Schiffes, bei der der sog. Unterschiedsbetrag und nicht der tatsächliche Veräußerungsgewinn zu versteuern ist. Der Unterschiedsbetrag ist der beim Wechsel zur Tonnagesteuer festgestellte Unterschied zwischen dem Verkehrs- und dem Buchwert des Schiffes.
Durch diese pauschalierte Feststellung der Besteuerung bei der Veräußerung des Schiffes resultieren in der Regel weitere erhebliche Vorteile für den Anleger.
