Charter
Als Charter bezeichnet man die zeitlich begrenzte Überlassung eines Gegenstandes, meist eines Schiffs oder Flugzeugs, gegen die Bezahlung einer Nutzungsgebühr. Die Charter wird in einem Chartervertrag geregelt, in welchem auch die Höhe der Nutzungsgebühr, der Charterraten, und die Charterlaufzeit festgehalten werden. Im Allgemeinen unterscheidet man zwei verschiedene Charterarten:
- Die Bareboat Charter (Überlassung eines unbemannten Schiffes, bei der der Charterer für die Bereederung sorgt und neben der Charterrate sämtliche Betriebskosten trägt auch im Falle eines Defekts oder Schadens am Schiff )
- Die Time Charter (hier stellt der Eigner das betriebsbereite, beladene und bemannte Schiff, der Charterer zahlt lediglich die Chaterrate, welche für die Zeit eines Ausfalls nicht bezahlt werden muss).
