Schiffsbeteiligungen - Eine Definition
Veröffentlicht am 11.07.08 in Allgemein (Ohne Kommentar)
Unter einer Schiffsbeteiligung versteht man das Investieren eines Anlegers in einer Schiffsgesellschaft. Diese Gesellschaft sammelt Kapital von verschiedenen Anlegern, um davon den Bau oder Kauf eines Schiffes zu finanzieren. Meist handelt es sich bei dieser Art von Investition um sogenannte geschlossene Fonds, d. h. der Fond wird geschlossen, sobald der Schiffsgesellschaft genügend Anleger für die Finanzierung eines neuen Schiffes beigetreten sind. Somit kann der Anleger der Schiffsgesellschaft nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums beitreten. Das Schiff wird nach der Fertigstellung bzw. nach dem Erwerb für einen Zeitraum von 5-10 Jahren verchartert. Aus der Charter werden die Betriebskosten gedeckt, der Überschuss wird prozentual in Höhe der Anlage an die Anleger ausgeschüttet. Nach Ablaufen der Charterzeit wird das Schiff erneut verchartert oder verkauft. Der Erlös wird ebenfalls an die Anleger ausgezahlt. Die Rendite ist nahezu steuerfrei und variiert je nach Steuersatz des Anlegers.
Die Laufzeit der Schiffsbeteiligung endet mit dem Verkauf des Schiffes.